Unsere Tätigkeitsfelder

Im Steuerberatungsbüro Tiedemann sind Sie an der richtigen Adresse für alle steuerlichen Fragen von der Betriebsgründung bis zur betrieblichen Weiterentwicklung.

Wir begleiten Sie auf jeder Station Ihres beruflichen Weges, übernehmen Ihre Buchführung, Lohnbuchhaltung und Steuererklärungen, beraten Sie und unterstützen Sie gegebenenfalls auch vor dem Finanzgericht.

Finanzbuchhaltung

Auf Basis Ihrer Buchhaltung wird die Steuer festgesetzt, und auch betriebswirtschaftliche Beratungen beruhen auf den hier festgehaltenen Zahlen. Entsprechend sorgfältig gehen wir vor, wenn wir Ihre Unterlagen bearbeiten. Zudem erklären wir Ihnen, was Sie für eine beweissichere und aussagekräftige Buchführung beachten sollten. Wir

  • kontieren und buchen Ihre Geschäftsvorfälle
  • erstellen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und übermitteln sie elektronisch
  • erstellen zusammenfassende Meldungen und übermitteln sie elektronisch
  • führen Ihre Offene-Posten-Buchhaltung und stimmen sie ab
  • bieten Ihnen digitale Buchführung an
  • übernehmen die Abstimmung Ihrer Sachkonten

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung können Sie beruhigt unseren Händen überlassen: Wir sorgen dafür, dass der Auszahlung der monatlichen Gehälter an Ihre MitarbeiterInnen nichts im Wege steht. Wir

  • berechnen alle Abgaben für die Steuer und die Sozialversicherungen
  • führen Ihre laufenden Lohn- und Gehaltskonten
  • stellen die Datensätze für die monatlichen Überweisungen bei der Hausbank bereit
  • kümmern uns um alle Aufgaben des steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldewesens (An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen, Sofort- und
  • Jahresmeldungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft, ELStAM-Verfahren)
  • stellen Anträge zur Lohnfortzahlung (nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz)
  • übernehmen das Bescheinigungswesen
  • begleiten Ihre Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
  • stellen Anträge auf Kurzarbeitergeld und übernehmen die Abrechnung

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden, die damit zusammenhängen. Steht für Sie ein Bankgespräch bevor, bildet der Jahresabschluss-Bericht eine gute Grundlage – und auch Ihren Außenauftritt unterstreicht der Bericht positiv. Wir

  • erstellen Ihren professionellen Jahresabschluss nach dem Steuer- und/oder Handelsrecht (als Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls Anhang)
  • erstellen Ihre Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG (EÜR; Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • veröffentlichen Ihren Jahresabschluss oder hinterlegen ihn beim elektronischen Bundesanzeiger
  • übermitteln Ihre Bilanz als e-Bilanz auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt
  • erstellen einen Bericht für Sie über die Gewinnermittlung bzw. die Erstellung des Jahresabschlusses, der je nach Wunsch einfache oder detaillierte Erläuterungen enthält

Betriebliche Steuerklärungen

Wenn wir Ihre Steuererklärung erstellen, berechnen wir grundsätzlich auch die Steuerbelastung, die Sie voraussichtlich erwartet (oder die Steuerentlastung). Auf diese Weise haben Sie mehr Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht. Wir

  • erstellen Ihre Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • erstellen Ihre Gewerbesteuer-Erklärung
  • erstellen Ihre Körperschaftsteuererklärung (für Kapitalgesellschaften)
  • erstellen Ihre Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

Private Steuererklärungen

Für Privatpersonen kann es sich lohnen, eine Steuererklärung anzufertigen – selbst, wenn die Abgabe nicht verpflichtend ist. Für UnternehmerInnen und Angestellte, Studierende, VermieterInnen und RentnerInnen gilt, dass unter Umständen eine Erstattung wirken kann. Schon vor der Abgabe sagen wir Ihnen, was Sie in etwa erwarten können. Wir

  • erstellen Ihre Einkommensteuererklärung
  • beantragen für Sie die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • erstellen für Sie Steuererklärungen für Schenkungen und Erbschaften
  • beantragen für Sie die Ausstellung einer Nichtveranlagungs­bescheinigung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Anhand Ihrer Buchführung oder Ihres Jahresabschluss übernehmen wir gern für Sie die Erstellung von

  • Controlling-Reporten
  • betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Analysen der Kennzahlen

Diese können Sie für Ihre zukünftigen Entscheidungen in Ihrem Unternehmen als Basis benutzen. Darüber hinaus bieten wir auch

  • Rentabilitätsberechnungen
  • Planungsberechnungen inklusive Liquiditäts- und Finanzplan

Diese Berechnungen sind wichtig für Investitionsvorhaben und andere finanzielle Planungen.

Existenzgründungs­beratung

Sie wissen, was für ein Unternehmen Sie gründen möchten, und haben ein erstes Konzept erstellt. Nun greifen wir Ihnen unter die Arme, indem wir Sie durch den Dschungel der bürokratischen Vorschriften leiten und Sie hinsichtlich aller Steuerfragen in der Selbstständigkeit beraten. Wir

  • unterstützen Sie beim Erstellen Ihres Businessplans
  • erarbeiten mit Ihnen Ihren individuellen Finanz- und Liquiditätsbedarf
  • beraten Sie hinsichtlich der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen
  • erläutern Ihnen verständlich alle für die Gründungsphase wichtigen steuerlichen Verpflichtungen
  • überprüfen Ihre Pläne zur Existenzgründung auf ihre Tragfähigkeit

Sonstige Beratung

Während Sie Ihren Gewinn optimieren, kümmern wir uns um all Ihre Steuerfragen. Wir

  • optimieren Ihre Steuerbelastung durch gestaltende Beratung
  • berechnen, wie alternative Gestaltungen Ihre steuerliche Belastung beeinflussen würden
  • stellen mögliche Gestaltungen in der Schenkungs- und Erbschaftsteuer vor
  • begleiten und beraten Sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • begleiten Sie im Klageverfahren vor dem Finanzgericht
  • führen Einspruchsverfahren, um Ihre Interessen zu wahren oder durchzusetzen

Haben Sie Fragen zu Beratungen, die hier nicht aufgelistet sind, kontaktieren Sie uns gern.